Sachsen.
Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung sind seit gestern in Gebieten oberhalb einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche folgende Maßnahmen wirksam:
– Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht wird ab Klassenstufe 7 für alle Schularten Pflicht.
– An allen Grundschulen und Förderschulen in Hochinzidenzgebieten wird das Prinzip der festen Klassen eingeführt – ohne Einschränkung des Fächerkanons.
– Weiterführende Schulen gehen in Absprache mit dem Kultusministerium in den Wechselunterricht. Grundsätzlich ausgenommen sind die Abschlussklassen.
Dann gilt ein eingeschränkter Regelbetrieb mit der strikten Trennung von Betreuungsgruppen und Betreuungspersonen sowie der konsequenten Vermeidung des Zusammentreffens von Kindern unterschiedlicher Gruppen und des zugehörigen Personals in den Gebäuden und auf den Freiflächen der Kindertageseinrichtungen.
Sogenannte „offene Konzepte“ sind bis auf weiteres nicht zulässig.
Die Schulvorbereitung erfolgt in Verantwortung der Kita in der Einrichtung – ohne Beteiligung der Grundschulen.